Informationsformular über das Recht auf einseitige Kündigung des Kaufvertrags
Informationsformular über das Recht auf einseitige Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Verbraucherschutzgesetzes. Dieses Dokument informiert den Käufer ohne Angabe von Gründen über das Recht auf einseitige Kündigung des außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrags innerhalb von 14 Tagen. Die Rechte und Pflichten des Verbrauchers sowie die Pflichten und Rechte des Unternehmers sind aufgeführt. Zu diesem Zweck sind im Folgenden einige Artikel des Konsumentenschutzgesetzes (teilweise vollständig, teilweise für sich) aufgeführt.
Recht auf einseitige Kündigung des Vertrags
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 72
(1) Der Verbraucher hat das Recht, den außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen einseitig zu kündigen.
(2) Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags beginnt die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Frist ab dem Tag, an dem die Ware, die den Vertragsgegenstand bildet, an den Verbraucher oder einen vom Verbraucher benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, übergeben wurde, die Waren, die den Vertragsgegenstand bilden, an den Verbraucher übergeben wurden.
(3) Hat der Verbraucher bei einer Bestellung mehrere Waren bestellt, die getrennt geliefert werden sollen, oder handelt es sich um Waren, die in mehreren Stücken oder mehr Sendungen geliefert werden, beginnt die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Frist ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, an das letzte Stück oder die letzte Lieferung von Waren übergeben wurde.
(4) Wird die regelmäßige Lieferung von Waren für einen bestimmten Zeitraum vertraglich vereinbart, beginnt die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Frist mit dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Stück oder die erste Warensendung übergeben hat.
(5) Im Falle des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrags, eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, der in unbegrenzter Menge oder unbegrenzter Menge verkauft wird, und der Lieferung von Wärmeenergie sowie im Falle des Abschlusses eines Vertrags, der Gegenstand eines digitalen Inhalts ist, der nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird, beginnt die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Frist mit dem Datum des Vertragsabschlusses.
So nutzen Sie das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen
Artikel 74
(1) Der Verbraucher hat den Unternehmer vor Ablauf der Frist für die einseitige Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 72 dieses Gesetzes durch ein Formular zur einseitigen Kündigung des Vertrags oder durch eine andere eindeutige Erklärung, in der er seinen Willen zur Kündigung des Vertrags zum Ausdruck bringt, über seine Entscheidung zur Kündigung des Vertrags zu informieren.
(2) Inhalt und Form des in Absatz 1 genannten Formulars werden durch das Regelwerk des für den Verbraucherschutz zuständigen Ministers festgelegt.
(3) Wenn der Unternehmer dem Verbraucher auf seiner Website erlaubt, den Vertrag einseitig zu kündigen, kann der Verbraucher den Vertrag einseitig kündigen, indem er das einseitige Kündigungsformular oder eine andere eindeutige Kündigungserklärung ausfüllt und elektronisch an den Unternehmer sendet.
(4) In dem in Absatz 3 dieses Artikels genannten Fall ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Kündigungserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
(5) Der Verbraucher hat vor Ablauf der in den Artikeln 72 und 73 dieses Gesetzes vorgesehenen Frist für die Kündigung des Vertrags eine Erklärung über die Kündigung des Vertrags zu übermitteln.
(6) Der Verbraucher hat nachzuweisen, dass er von seinem Recht auf einseitige Kündigung des Vertrags gemäß den Bestimmungen dieses Artikels Gebrauch gemacht hat.
Die Wirkung der einseitigen Kündigung des Vertrags
Artikel 75
(1) Wenn der Verbraucher von seinem Recht Gebrauch macht, den in Artikel 72 dieses Gesetzes genannten Vertrag einseitig zu kündigen, sind die Parteien nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus dem außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag und dem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zu erfüllen, d.h. für den Fall, dass das Angebot zum Abschluss des Vertrags vom Verbraucher abgegeben wurde, sind die Parteien nicht verpflichtet, den Vertrag abzuschließen.
(2) Im Falle der Kündigung des Vertrages hat jede Partei der anderen Partei das zurückzugeben, was sie nach dem Vertrag nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts erhalten hat.
(3) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, Kosten zu erstatten, die sich aus der Ausübung seines Rechts auf einseitige Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 72 dieses Gesetzes ergeben würden, mit Ausnahme der in Artikel 76 Absatz 2 und Artikel 77 dieses Gesetzes vorgesehenen Kosten.
Pflichten des Unternehmers im Falle einer einseitigen Vertragsauflösung
Artikel 76
(1) Wenn der Verbraucher von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag gemäß Artikel 72 dieses Gesetzes einseitig zu kündigen, muss der Unternehmer dem Verbraucher unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem er die Mitteilung über die Entscheidung des Verbrauchers, den Vertrag gemäß Artikel 74 dieses Gesetzes zu kündigen, erhalten hat, alles zurückgeben, was er auf der Grundlage des Vertrags bezahlt hat.
(2) Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels ist der Unternehmer nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten zu erstatten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher ausdrücklich eine Beförderungsart gewählt hat, die sich von der billigsten Standardbeförderungsart unterscheidet, die vom Unternehmer angeboten wird.
(3) Im Falle eines Kaufvertrags hat der Unternehmer, sofern er nicht angeboten hat, die vom Verbraucher zurückgesandte Ware selbst zu übernehmen, die gezahlte Ware erst nach Rücksendung der Ware an ihn oder nachdem der Verbraucher ihm den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware an den Unternehmer zurückgesandt hat, zurückzuerstatten, wenn der Unternehmer vor Erhalt der Ware darüber informiert würde.
(4) Der Unternehmer hat die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zahlungen mit demselben Zahlungsmittel zu erstatten, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt ausdrücklich einem anderen Zahlungsmittel zu und geht davon aus, dass der Verbraucher nicht verpflichtet ist, zusätzliche Kosten für eine solche Rückerstattung zu tragen
Pflichten des Verbrauchers bei einseitiger Vertragsbeendigung
Artikel 77
(1) Sofern der Unternehmer nicht angeboten hat, die vom Verbraucher zurückgesandte Ware selbst zu übernehmen, muss der Verbraucher die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem er den Unternehmer gemäß Artikel 74 dieses Gesetzes über seine Entscheidung, den Vertrag zu kündigen, informiert hat, zurücksenden.
(2) Es wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher seine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Verpflichtung rechtzeitig erfüllt hat, wenn er vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist die Waren an den Unternehmer, d. h. an die vom Unternehmer zur Entgegennahme der Waren bevollmächtigte Person, versendet oder übergibt.
(3) Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen, oder der Unternehmer hat es versäumt, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen.
(4) Wurde bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an den Verbraucher in seiner Wohnung geliefert, so hat der Unternehmer die Ware auf eigene Kosten zu übernehmen, wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem üblichen Postweg zurückgesandt werden kann.
(5) Der Verbraucher haftet für jede Beeinträchtigung der Ware, die durch den Umgang mit der Ware entsteht, mit Ausnahme derjenigen, die zur Feststellung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren erforderlich waren.
Ausschluss des Rechts zur einseitigen Kündigung des Vertrages
Artikel 79
Der Verbraucher ist nicht berechtigt, den in diesem Abschnitt genannten Vertrag einseitig zu kündigen, wenn:
- der Vertragsgegenstand, der nach der Spezifikation des Verbrauchers angefertigt wird oder eindeutig auf den Verbraucher zugeschnitten ist
- der Vertragsgegenstand versiegelte Waren, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn sie nach der Lieferung entsiegelt wurden
- Vertragsgegenstand Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert wurden, wenn die Vertragserfüllung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers und mit seiner Bestätigung, dass er sich der Tatsache bewusst ist, dass er dadurch das Recht auf einseitige Vertragsauflösung verliert, begonnen hat.
Formular für einseitige Vertragsbeendigung
Für:
KAJ TRIBAŠ d.o.o.
Draškovićeva 40, Zagreb
10000 ZAGREB
E-Mail: prodaja@wodeck.com
Angesehen
Hiermit informiere ich Sie, dass ich den Kaufvertrag kündigen möchte/möchte:
Kontonummer:_______________________
Kontodatum:______
Datum des Wareneingangs: ____________
Name:___________________________
Adresse:________________________________
Unterschrift des Verbrauchers:
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